Die Verwendung des Lügendetektors (Polygraph) in Deutschland
Autor: Anton Chervonenko, Mitglied der VAP (Allukrainischer Verband der Polygraphologen), Absolvent der VAP-Polygraphologenkurse 2023.
Die Anwendung des Polygraphen in Deutschland ruft in Fachkreisen von Juristen und Kriminalisten regelmäßig Diskussionen hervor. Das deutsche Rechtssystem hat eine recht zurückhaltende Einstellung zur Polygraphologie entwickelt.
Rechtlicher Status der Polygraphologie in Deutschland
Es ist wichtig anzumerken, dass die deutsche Gesetzgebung kein direktes Verbot der Verwendung des Polygraphen als technisches Mittel enthält. Entscheidend ist jedoch die Frage der prozessualen Zulässigkeit der Ergebnisse einer polygraphischen Untersuchung.
Eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung des aktuellen Ansatzes spielten die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), insbesondere das Urteil von 1998. Darin wurde festgestellt, dass „Ergebnisse einer polygraphischen Untersuchung im Strafprozess nicht als Beweismittel verwertet werden können“.
Das Gericht stützte sich dabei auf zwei Hauptargumente:
- Mangel an ausreichendem wissenschaftlichem Konsens hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Methode.
- Die Unmöglichkeit zu garantieren, dass physiologische Reaktionen der Testperson direkt die Wahrheit oder Unwahrheit einer Antwort widerspiegeln.
Infolgedessen wurden polygraphische Untersuchungen in die Kategorie der Methoden eingestuft, die nicht den Beweisstandards des deutschen Strafverfahrens entsprechen.
Einstellung der deutschen Strafverfolgungsbehörden zum Polygraphen
Aufgrund der Position der Gerichte setzen die deutschen Strafverfolgungsbehörden den Polygraphen im Rahmen von Ermittlungen praktisch nicht ein. Selbst wenn eine Person freiwillig ihre Bereitschaft erklärt, sich einem Test zu unterziehen, werden solche Initiativen in der Regel von den Ermittlungsbehörden nicht unterstützt.
In Fachkreisen sind Fälle bekannt, in denen ausländische Behörden (insbesondere aus der Ukraine) vorschlugen, polygraphische Untersuchungen bei Zeugen durchzuführen, die sich in Deutschland aufhielten und ihre freiwillige Zustimmung gaben. Die deutschen Behörden lehnten dies jedoch unter Hinweis auf fehlende Rechtsgrundlagen für solche Überprüfungen ab.
Die skeptische Haltung in Deutschland lässt sich durch mehrere Faktoren erklären:
- Schutz der Menschenwürde: Das deutsche Rechtssystem legt großen Wert auf den Schutz der persönlichen Freiheit und Würde. Methoden, die als psychologischer Druck während einer Vernehmung interpretiert werden könnten, werden mit großer Vorsicht betrachtet.
- Freie Beweiswürdigung: Im deutschen Strafprozess gilt zwar der Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch das Gericht, die Zulässigkeit hängt jedoch stark von der wissenschaftlichen Fundierung ab. Viele deutsche Kriminalisten und Psychologen sind der Meinung, dass der Polygraph dieses Niveau für die gerichtliche Beweisführung noch nicht erreicht hat.
- Historische Erfahrung: Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich in Deutschland eine sehr vorsichtige Haltung gegenüber Instrumenten entwickelt, die mit der Kontrolle psychischer oder physiologischer Reaktionen des Menschen verbunden sind.
Zulässige Einsatzbereiche in Deutschland
Trotz der Einschränkungen im Strafrecht kann der Polygraph in außerprozessualen Bereichen eingesetzt werden, wie zum Beispiel:
- bei privaten Ermittlungen;
- in der wissenschaftlichen Forschung;
- im Rahmen von Beratungsleistungen.
Dennoch ist die Nutzung auch in diesen Fällen äußerst begrenzt und nicht weit verbreitet.
Vergleich mit der ukrainischen Praxis
Die Situation in Deutschland unterscheidet sich erheblich von der Praxis in der Ukraine, wo der Polygraph aktiv als Instrument für Personal-Screenings, interne Überprüfungen, als Hilfsmittel bei Ermittlungen und bei gerichtlichen Gutachten eingesetzt wird. Deutschland nimmt in Europa eine der konservativsten Positionen zur Polygraphologie ein.
Praxisfall: Wenn Zweifel stärker sind als Vertrauen
Im Januar 2026 kam ein ungewöhnlicher Proband zu mir zum Test – ein gebürtiger Deutscher und aktiver Polizeibeamter mit jahrzehntelanger Dienstzeit. Er reiste extra in mein Büro in Hamburg, um sich einem Lügendetektortest zu unterziehen.
Grund für die Anfrage war eine schwierige Familiensituation. Laut dem Probanden war die Beziehung zu seiner Ehefrau (einer gebürtigen Afrikanerin) in letzter Zeit angespannt, da sie ein tiefes Misstrauen gegenüber ihrem Mann entwickelt hatte. Um die Spannungen abzubauen, entschied er sich für eine unabhängige Prüfung.
Trotz seiner langjährigen Erfahrung bei der Polizei war der Proband sichtlich nervös, was sich in typischen physiologischen Anzeichen wie feuchten Händen und einer erhöhten Anspannung zu Beginn zeigte. Nach der Auswertung der Polygramme wurde jedoch deutlich: Es wurden keine signifikanten Reaktionen festgestellt, die auf eine Unwahrheit hindeuten würden.
Auf die Frage, warum er sich gerade an einen ukrainischen Experten gewandt habe, antwortete er: „Ich habe vom Professionalismus der ukrainischen Polygraphologen gehört. Sie haben eine starke Schule und eine ernsthafte Ausbildung. Bei Ihnen wird der Polygraph erfolgreich bei der Aufklärung von Verbrechen eingesetzt.“ Und fügte mit leichter Ironie hinzu: „Und ehrlich gesagt… meine Frau hat sehr darauf bestanden.“
Manchmal stehen hinter ernsthaften Überprüfungen keine kriminellen Geschichten, sondern gewöhnliche menschliche Beziehungen, in denen die Wiederherstellung von Vertrauen das wichtigste Ziel ist.
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