Ermittlungen für Rechtsanwälte und Kanzleien

Ein Mandat scheitert selten an der Rechtslage. Es scheitert daran, dass die Partei, die den Sachverhalt beweisen muss, ihn nicht beweisen kann. Wir arbeiten dort, wo die Akte aufhört: bei den Tatsachen, die noch fehlen.

Womit Kanzleien uns beauftragen

  • Familienrecht: Nachweis eheähnlicher Gemeinschaft bei Unterhaltsfragen, Feststellung tatsächlicher Wohn- und Betreuungsverhältnisse
  • Arbeitsrecht: Dokumentation vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit, Verstöße gegen Wettbewerbsverbote
  • Versicherungsrecht: Aufklärung bei Verdacht auf überhöhte oder fingierte Schadensmeldungen
  • Erb- und Gesellschaftsrecht: Vermögensrecherche im rechtlich zulässigen Rahmen
  • Zivilprozess allgemein: Zeugenermittlung, Anschriftenermittlung zur Zustellung

Warum die Form entscheidet

Ein Ermittlungsergebnis nützt nur, wenn es in den Prozess eingeführt werden kann. Deshalb ist unsere Dokumentation auf die Anforderungen des Verfahrens ausgelegt: chronologisch, mit Angabe von Ort, Zeit und Beobachter, mit Bildmaterial und Metadaten, und mit einer sauberen Trennung zwischen Beobachtung und Schlussfolgerung. Unsere Ermittler stehen als Zeugen zur Verfügung.

Rechtmäßigkeit als Voraussetzung, nicht als Zusatz

Wir prüfen vor jedem Einsatz die Verhältnismäßigkeit und dokumentieren das berechtigte Interesse. Der Grund ist praktisch: Rechtswidrig erlangte Beweise führen im Zivilprozess regelmäßig zum Verwertungsverbot — und schaffen ein zusätzliches Risiko für Mandant und Kanzlei. Ein Ergebnis, das im Termin auseinanderfällt, ist schlechter als kein Ergebnis.

Zusammenarbeit

Ein fester Ansprechpartner, Berichte im Format Ihrer Wahl, Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten, wenn es der Termin verlangt. Bei laufender Mandatsbeziehung arbeiten wir auf Abruf.

Ergänzend: Polygraphentest

In Fällen mit Aussage gegen Aussage fragen Mandanten mitunter selbst nach einem Polygraphentest, um ihre Glaubwürdigkeit zu untermauern. Die Verwertbarkeit im Strafprozess ist in Deutschland eingeschränkt; außerhalb des Gerichts — etwa in Vergleichsverhandlungen oder innerfamiliär — hat das Ergebnis dennoch Gewicht. Wir ordnen das im Vorfeld realistisch ein.

Was Kanzleien bei uns beauftragen

Am häufigsten drei Dinge. Erstens Anschriften- und Aufenthaltsermittlung, wenn eine Zustellung scheitert oder ein Titel vollstreckt werden soll. Zweitens Zeugenermittlung: Personen, die im Sachverhalt vorkommen, im Verfahren aber nicht greifbar sind. Drittens Beweismittelbeschaffung im Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht — Feststellungen, die die Partei selbst nicht rechtssicher dokumentieren kann.

Dazu kommen Sachverhaltsaufklärungen vor der Klage: die Prüfung, ob eine Behauptung der Gegenseite überhaupt trägt, bevor darauf ein Verfahren aufgebaut wird.

Wie wir mit Kanzleien zusammenarbeiten

Wir arbeiten auf Zuruf und auf Mandatsbasis. Die Kommunikation läuft auf Wunsch ausschließlich über die Kanzlei, nicht über den Mandanten. Berichte liefern wir in einer Form, die Sie unmittelbar als Anlage verwenden können: nummerierte Feststellungen, Datum und Uhrzeit, Belegverweis, klare Trennung zwischen Beobachtung und Bewertung.

Wir kennen die Anforderung, die dahintersteht: Was nicht dokumentiert ist, hat vor Gericht nicht stattgefunden. Und was rechtswidrig beschafft wurde, kann einem Beweisverwertungsverbot unterliegen — dann schadet es dem Mandat mehr, als es nützt. Deshalb prüfen wir die Zulässigkeit vor dem Einsatz, nicht danach.

Zeitrahmen und Grenzen

Anschriftenermittlungen sind häufig in wenigen Tagen abgeschlossen. Observationen richten sich nach dem Tagesablauf der betroffenen Person und dauern in der Regel zwei bis vier Einsatztage. Für eilige Fristsachen sagen wir Ihnen vorab ehrlich, ob der Zeitrahmen realistisch ist.

Ist der Sachverhalt nicht beobachtbar, sondern nur aus Quellen zu erschließen, führt der Weg über OSINT-Recherche. Geht es um einen Vorwurf, den Ihr Mandant entkräften will, kann ein freiwilliger Polygraphentest als privates Gutachten in Vergleichsverhandlungen Gewicht haben.

Typische Anlässe

Am häufigsten Zustellungsprobleme: Der Beklagte ist unbekannt verzogen, die Ladung kommt zurück, das Verfahren steht. Zweitens die Vollstreckung, wenn ein Titel vorliegt, aber weder Anschrift noch Vermögenswerte bekannt sind. Drittens Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren, in denen Angaben zur Lebenssituation der Gegenseite belegt werden müssen.

Im Arbeitsrecht kommen Mandate hinzu, in denen der Arbeitgeber eine Kündigung stützen muss oder der Arbeitnehmer einen Vorwurf entkräften will. Beide Seiten brauchen dasselbe: eine Feststellung, die vor Gericht Bestand hat.

Was den Aufwand bestimmt

Bei Anschriftenermittlungen ist der Aufwand gering und gut kalkulierbar. Bei Observationen bestimmen ihn die Zahl der Einsatztage, der Ort und die Frage, ob mehrere Ermittler nötig sind. Bei Sachverhaltsaufklärungen hängt er davon ab, wie viele Quellen ausgewertet werden müssen.

Für Kanzleien arbeiten wir auf Wunsch mit Kostenvoranschlag je Mandat, damit Sie gegenüber dem Mandanten kalkulierbar bleiben.

Häufige Fragen

Arbeiten Sie auch kurzfristig?

Ja. Bei anstehenden Terminen können wir in der Regel innerhalb weniger Tage tätig werden.

Ist ein Lügendetektortest vor Gericht verwertbar?

Im deutschen Strafprozess ist die Verwertbarkeit stark eingeschränkt. Außergerichtlich wird das Gutachten regelmäßig berücksichtigt.

Wie rechnen Sie ab?

Nach Aufwand, auf Grundlage eines vorab abgestimmten Rahmens. Preis auf Anfrage.

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