Wirtschaftsermittlungen für Unternehmen

Wenn im Unternehmen etwas nicht stimmt, ist das Problem selten der Schaden allein. Es ist die Frage, wem man noch trauen kann — und die lähmt eine Führungsebene schneller als jeder Umsatzeinbruch. Wirtschaftsermittlung heißt: den Sachverhalt so sauber klären, dass danach wieder gehandelt werden kann.

Typische Anlässe

  • Verdacht auf Untreue oder Vorteilsannahme in Einkauf und Vergabe
  • Abfluss von Kundendaten, Kalkulationen oder Konstruktionsunterlagen
  • Verstöße gegen Wettbewerbsverbote durch ausgeschiedene Mitarbeiter
  • Scheinselbstständigkeit, fingierte Rechnungen, Luftbuchungen
  • Ungeklärte Schwundquoten in Lager und Logistik

Warum interne Aufklärung oft scheitert

Wer intern ermittelt, ermittelt gegen Kollegen. Informationen sickern durch, Betroffene bereiten sich vor, Beweise verschwinden. Hinzu kommt ein arbeitsrechtliches Risiko: Wird eine Kündigung auf unsauber erhobene Erkenntnisse gestützt, hält sie vor dem Arbeitsgericht selten stand. Ein externer Ermittler hat weder Loyalitäten im Haus noch ein Interesse am Ausgang.

Ablauf

Zuerst klären wir mit Ihnen den Sachverhalt und den möglichen Schaden. Daraus entsteht eine Ermittlungsstrategie, die zum Ziel passt: Manche Fälle verlangen eine Observation, andere eine reine OSINT-Recherche, wieder andere einen Testkauf. Häufig ist eine Kombination am wirksamsten.

Sie erhalten Zwischenstände, keine Blackbox. Am Ende steht ein schriftlicher Bericht mit Chronologie, Beweismitteln und einer nüchternen Bewertung dessen, was belegt ist — und dessen, was nur naheliegt.

Der Polygraph im Unternehmenskontext

Bei einem eingegrenzten Personenkreis kann ein Polygraphentest den entscheidenden Unterschied machen. Er ist in Deutschland ausschließlich auf freiwilliger Basis zulässig — niemand darf zur Teilnahme gedrängt werden. In der Praxis entlastet er vor allem: Wer nichts zu verbergen hat, will den Test oft selbst.

Diskretion gegenüber der Belegschaft

Eine Ermittlung, von der die halbe Firma weiß, ist keine mehr. Wir stimmen mit Ihnen ab, wer eingeweiht wird — in der Regel ein sehr kleiner Kreis — und wie unsere Anwesenheit im Haus erklärt wird, falls sie nötig ist.

Womit eine Wirtschaftsermittlung beginnt

Fast immer mit einer Zahl, die nicht stimmt. Ein Auftrag geht an einen Wettbewerber, obwohl Ihr Angebot besser war. Ein Lieferant wird teurer, ohne dass sich an der Leistung etwas ändert. Eine interne Kalkulation taucht bei der Gegenseite auf. Einzeln lässt sich jeder dieser Vorgänge erklären. Zusammen ergeben sie ein Muster.

Im ersten Schritt sortieren wir mit Ihnen, was Sie tatsächlich wissen und was Sie vermuten. Diese Trennung ist unbequem, aber sie entscheidet über den Rest. Ermittlungen, die auf einer ungeprüften Vermutung aufbauen, laufen regelmäßig in die falsche Richtung — und richten im Unternehmen mehr Schaden an als der ursprüngliche Verdacht.

Wie wir arbeiten, ohne den Betrieb zu stören

Der wichtigste Teil bleibt unsichtbar. Solange die Beweislage nicht steht, erfährt im Unternehmen niemand von der Ermittlung — auch nicht die Führungsebene unterhalb des Auftraggebers. Wir arbeiten mit Unterlagen, die Sie ohnehin haben, mit öffentlich zugänglichen Registern und, wo es nötig und zulässig ist, mit Observation außerhalb des Betriebsgeländes.

Wir sagen Ihnen auch, wo die Grenze verläuft. Das Mitlesen privater Nachrichten, das Anbringen von Ortungstechnik an fremden Fahrzeugen und der Zugriff auf Konten Dritter sind strafbar — und machen die Ergebnisse gleichzeitig wertlos. Wer Ihnen so etwas anbietet, verkauft Ihnen ein Risiko, kein Ergebnis.

Was danach möglich ist

Am Ende steht eine Dokumentation, die arbeits- und zivilrechtlich verwendbar ist: was wann festgestellt wurde, womit belegt, durch wen. Damit können Sie kündigen, Schadensersatz geltend machen oder — was oft klüger ist — eine Trennung verhandeln, ohne den Fall öffentlich zu machen.

Steht ein konkreter Personenkreis fest und sind alle Beteiligten einverstanden, kann ein Polygraphentest die Klärung erheblich abkürzen. Geht es um Schwund in Lager oder Kasse, ist Mitarbeiterdiebstahl der passendere Einstieg. Vor einer Neubesetzung in sensibler Position empfiehlt sich ein Background-Check.

Typische Anlässe

Am häufigsten: Angebote, die auffällig oft knapp unterboten werden, obwohl die Kalkulation intern bleibt. Zweitens Einkaufsvorgänge, bei denen ein Lieferant über Jahre bevorzugt wird, ohne dass Preis oder Qualität das erklären. Drittens der Abgang eines Mitarbeiters, nach dem kurz darauf Kunden abwandern oder ein neuer Wettbewerber mit auffällig vertrauten Konditionen auftritt.

Seltener, aber teurer: Scheinrechnungen und Leistungen, die abgerechnet, aber nie erbracht wurden. Solche Vorgänge fallen oft erst bei einem Wechsel in der Buchhaltung auf — manchmal nach Jahren.

Was den Aufwand bestimmt

Der Umfang hängt davon ab, wie viele Vorgänge geprüft werden müssen, ob Registerrecherche im Ausland nötig ist, ob eine Observation dazukommt und in welcher Form Sie die Dokumentation brauchen — als interne Grundlage oder als Anlage für ein Verfahren.

Wir grenzen den Auftrag bewusst eng ein und erweitern erst, wenn die Zwischenergebnisse es rechtfertigen. Den Preis erfahren Sie vor der Beauftragung.

Häufige Fragen

Muss der Betriebsrat einbezogen werden?

Bei Maßnahmen, die die Belegschaft allgemein betreffen, ja. Bei einer verdachtsabhängigen Ermittlung gegen eine konkrete Person gelten andere Maßstäbe. Wir klären das im Vorfeld gemeinsam mit Ihrer Rechtsabteilung.

Sind die Ergebnisse arbeitsrechtlich verwertbar?

Ja, wenn sie rechtmäßig erhoben wurden. Genau darauf ist unsere Dokumentation ausgelegt.

Was kostet eine Wirtschaftsermittlung?

Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit klarem Rahmen. Preis auf Anfrage.

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